Informationen zu Deiner Briefwahl
Wenn Du als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in ein Wählerverzeichnis eingetragen bist, darfst Du Dein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu brauchst Du keinen besonderen Grund. Die Briefwahl ist auch möglich, wenn Du Dich zurzeit im Ausland befindest.
Dafür brauchst Du einen Wahlschein. Du bekommst ihn auf Antrag zugesendet. Hast Du bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten, dann findest Du auf der Rückseite einen Vordruck mit dem Antrag, den Du ausgefüllt zurücksenden kannst.
Du musst aber nicht unbedingt auf Deine Wahlbenachrichtigung warten. Du kannst den Wahlschein auch unter Angabe Deines vollen Namens, Deines Geburtsdatums und Deiner Wohnanschrift anfordern. Dafür musst Du ihn bei der Gemeinde Deines Hauptwohnortes beantragen. Das kannst Du sowohl persönlich als auch schriftlich und in manchen Gemeinden auch online tun. Dem Wahlschein werden dann automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Den Antrag solltest Du so früh wie möglich stellen, spätestens aber bis zum 7. Juni um 18:00 Uhr. Etwa sechs Wochen vor der Wahl werden die Unterlagen frühestens verschickt.
Sobald Du die Briefwahlunterlagen ausgefüllt hast, solltest Du sie so schnell wie möglich abschicken oder abgeben, spätestens am 9. Juni um 18:00 Uhr müssen sie bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Adresse findest Du auf dem Wahlbriefumschlag.
Du fragst Dich, welche Unterlagen der Wahlbrief enthält und wie die Briefwahl genau funktioniert? Dann folg’ am besten diesem Account, damit Du nichts verpasst